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Immobilienkauf in Bulgarien: Der Ablauf für ausländische Käufer

Von der Reservierung bis zum Notarakt: Was Käufer aus dem Ausland wissen sollten – und was Sie als Makler erklären.

Bulgarien gehört zu den günstigsten Immobilienmärkten der EU, und an der Schwarzmeerküste kaufen Menschen aus ganz Europa. Der Ablauf ist überschaubar – wenn man ihn kennt.

Wer darf kaufen?

  • EU- und EWR-Bürger können Wohnungen, Häuser und auch Grundstücke direkt auf ihren Namen erwerben.
  • Käufer aus Drittstaaten können Wohnungen und Gebäude kaufen, Grund und Boden in der Regel aber nicht direkt. Häufig wird dafür eine bulgarische Firma gegründet.

Die typischen Schritte

  1. Reservierung: Das Objekt wird gegen eine Anzahlung vom Markt genommen.
  2. Vorvertrag: Preis, Zahlungsplan und Übergabetermin werden festgehalten; oft wird eine Anzahlung fällig.
  3. Prüfung: Eigentumsnachweis, Belastungen, bei Komplexen der Stand der Wartungsgebühren.
  4. Notarakt: Der Kauf wird vor einem bulgarischen Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Wer kein Bulgarisch spricht, braucht einen vereidigten Übersetzer.

Nebenkosten

Zum Kaufpreis kommen die Grunderwerbsteuer der Gemeinde (je nach Gemeinde verschieden), Notar- und Eintragungsgebühren sowie gegebenenfalls Anwalt und Übersetzer. In Ferienkomplexen fällt zusätzlich eine jährliche Wartungsgebühr an.

Tipp für Makler

Halten Sie die Unterlagen und den Stand der Gebühren direkt am Objekt in ImotDesk fest – so beantworten Sie Käuferfragen sofort.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ziehen Sie für den Kauf einen Anwalt hinzu.